M
A1
A
B
BE
C
CE
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
auch mit Anhänger, wenn zul. Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreitet
und die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Pkw nicht übersteigt.

Mindestalter:
18 Jahre.
17 Jahre (begleitetes Fahren)

Theoretischer Unterricht:
Grundstoff 12 Doppelstunden, bei Vorbesitz 6 Doppelstunden
Zusatzstoff 2 Doppelstunden

Praktischer Unterricht + Grundaufgaben
5 x Überlandfahrt
4 x Autobahnfahrt
3 x Nachtfahrt