Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
mit Anhänger mit einer zul. Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Mindestalter:
18 Jahre.
17 Jahre (begleitetes Fahren)
Theoretischer Unterricht:
Grundstoff 12 Doppelstunden, bei Vorbesitz 6 Doppelstunden
Zusatzstoff 2 Doppelstunden
Praktischer Unterricht + Grundaufgaben
5 x Überlandfahrt (B) 3 x Überlandfahrt (BE)
4 x Autobahnfahrt (B) 1 x Autobahnfahrt (BE)
3 x Nachtfahrt (B) 1 x Nachtfahrt (BE)